Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Reinbek wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Reinbek in Schleswig-Holstein. Das Nachlassgericht Reinbek nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Reinbek verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Reinbek - Anschrift
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
Telefon: 040 72759-0
Fax: 040 72759-123
Homepage: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGReinbek/AGReinbek
Nachlassgericht Reinbek - die Aufgaben im Überblick
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Reinbek:
- Ermittlung der Erben
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Sichern des Nachlasses
- Verwalten des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erteilung von Erbscheinen
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Amtsgericht Reinbek - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht Reinbek verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Reinbek
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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