Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Salzwedel betreut, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Salzwedel nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Salzwedel außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Salzwedel (ID: W1212) zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Salzwedel - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Salzwedel
Burgstraße 68
29410 Salzwedel
Postfach 11 41
29401 Salzwedel
Telefon-Nr.: 03901 844-0
Fax: 03901 844-149
Internetseite: ag-saw.sachsen-anhalt.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Salzwedel?
Das Nachlassgericht Salzwedel übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Fälle, die im Nachlassgericht Salzwedel behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Ermittlung der Erben
- Vollstrecken von Testamenten
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erteilung von Erbscheinen
- Eröffnen von Verfügungen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Salzwedel außerdem?
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Salzwedel
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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