Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Schleswig lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Schleswig betreut werden. Das Nachlassgericht Schleswig nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Schleswig zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Schleswig verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Schleswig weitergeleitet.
Nachlassgericht Schleswig - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Schleswig
Lollfuß 78
24837 Schleswig
Telefon-Nr.: 04621 815-0
Fax-Nummer: 04621 815-311
Homepage: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSchleswig/AGSchleswig
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Schleswig?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Schleswig zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Schleswig:
- Eröffnen von Verfügungen
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Nachlassverwaltung
- Ermittlung der Erben
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Amtsgericht Schleswig - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Schleswig
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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