Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Senftenberg betreut, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Senftenberg in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Senftenberg zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Senftenberg zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Senftenberg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Senftenberg
Steindamm 8
1968 Senftenberg
Telefon-Nr.: 03573 7040
Fax: 03573 704100
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-senftenberg/
Nachlassgericht Senftenberg - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Senftenberg zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnen von Verfügungen
- Ermitteln der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verwahrung von Verfügungen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Senftenberg
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Senftenberg - häufige Fragen
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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