Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Stadtroda lebten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Stadtroda verwaltet. Das Nachlassgericht Stadtroda nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Stadtroda können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Stadtroda. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Stadtroda - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Stadtroda
Schloßstraße 2
7646 Stadtroda
Telefon-Nr.: 036428 460
Fax-Nr.: 036428 46639
Homepage: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-stadtroda
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Stadtroda?
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Stadtroda als Amtsgericht Stadtroda auf einen Blick:
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermitteln der Erben
- Testamentsvollstreckung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwahrung von Verfügungen
- Erbscheinerteilung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Amtsgericht Stadtroda - weitere Aufgabenbereiche
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stadtroda Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Stadtroda
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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