Nachlassgericht Steinfurt - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Steinfurt lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Steinfurt zugeteilt. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Steinfurt aufsuchen. Am Nachlassgericht Steinfurt können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Steinfurt (ID: R2706) zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht Steinfurt - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Steinfurt
Gerichtstraße 2
48565 Steinfurt

Postfach 11 40
48541 Steinfurt

Tel.: 02551 66-0
Fax-Nummer: 02551 66-155
Webseite: www.ag-steinfurt.nrw.de

Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Steinfurt?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Steinfurt betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Hierzu gehören:

  • Erbscheinausstellung
  • Sicherung des Erbes
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Ermittlung der Erben
  • Vollstrecken von Testamenten
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Amtsgericht Steinfurt - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Im Amtsgericht Steinfurt werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Steinfurt - Fragen und Antworten

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

§ 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht