Nachlassgericht Warstein - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Warstein nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Warstein nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Warstein - Anschrift und Service

Amtsgericht Warstein
Bergenthalstraße 11
59581 Warstein

Postfach 12 55
59563 Warstein

Tel.: 02902 8015-0
Fax-Nummer: 02902 801599
Website: www.ag-warstein.nrw.de

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Warstein?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Warstein betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Erteilen von Erbscheinen
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Ermitteln der Erben
  • Nachlasssicherung
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Vollstreckung des Testaments
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Warstein - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht Warstein verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Nachlassgericht Warstein - häufige Fragen

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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