Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Wedding hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Wedding (ID: F1102).
Das Nachlassgericht Wedding nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Wedding zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Wedding. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Wedding weitergeleitet.
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Wedding?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Wedding zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Fälle, die im Nachlassgericht Wedding behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Vollstrecken von Testamenten
- Sichern des Erbes
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinerteilung
- Eröffnen von Verfügungen
Nachlassgericht Wedding - Anfahrt und Kontaktadressen
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Brunnenplatz 1 13357 Berlin | Brunnenplatz 1 13357 Berlin |
Kontakt
Tel.-Nr.: 030 90156-0
Fax-Nr.: 030 90156-664
Website:berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/wedd
Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Wedding
Das Amtsgericht Wedding verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Wedding
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
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Gesetze im Internet: FamFG § 342 Begriffsbestimmung »
buzer.de: § 344 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) »
buzer.de: § 23a - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) »