Das Nachlassgericht Weilheim i.OB im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Weilheim i.OB lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Weilheim i.OB zugeteilt. Das Nachlassgericht Weilheim i.OB nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Weilheim i.OB verwaltet. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Weilheim i.OB - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstraße 16
82362 Weilheim i.OB

Tel.: 0881 998-0
Fax-Nr.: 0881 998-100
Website: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/weilheim

Nachlassgericht Weilheim i.OB - alle Aufgabenbereiche

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Weilheim i.OB betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Vollstrecken von Testamenten
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Verwalten des Erbes
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Weilheim i.OB

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Falle eines Todes, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:

  • Familiensachen
  • Zivilverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Weilheim i.OB

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss ich beim Nachlassgericht des Erblassers erscheinen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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