Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Weinheim wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Weinheim in diesem Gebiet unterstellt sind.
Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Weinheim in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Weinheim außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Weinheim ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Weinheim - die Aufgaben in der Übersicht

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Weinheim
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Weinheim:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Ermittlung der Erben
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Erbscheinerteilung
- Verwaltung des Nachlasses
Nachlassgericht Weinheim - Anfahrt und Kontaktadressen
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Ehretstraße 11 69469 Weinheim | Postfach 10 01 51 69441 Weinheim |
Kontakt
Tel.: 06201 982-0
Fax-Nummer: 06201 982-251
Internetseite: amtsgericht-weinheim.de
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Weinheim außerdem?
Das Amtsgericht Weinheim verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Weinheim
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
dejure.org: § 343 (FamFG) Örtliche Zuständigkeit »
Gesetze im Internet: FamFG § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
dejure.org: § 2247 BGB Eigenhändiges Testament »