Nachlassgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Wismar Zweigstelle Grevesmühlen wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wismar Zweigstelle Grevesmühlen verwaltet. Das Nachlassgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Fragen

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wismar Zweigstelle Grevesmühlen nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Grevesmühlen
Bahnhofstraße 2 - 4
23936 Grevesmühlen

Tel.-Nr.: 03841 4808-720
Fax-Nr.: 03841 4808-721
Homepage: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-wismar/

Nachlassgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen - die Aufgaben im Überblick

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Wismar Zweigstelle Grevesmühlen

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Wismar Zweigstelle Grevesmühlen auf einen Blick:

  • Nachlassverwaltung
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Ermitteln der Erben
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Nachlassgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen - häufige Fragen

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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