Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Wittmund, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Wittmund aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Wittmund außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Wittmund. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Wittmund - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Wittmund
Am Markt 11
26409 Wittmund
Postfach 11 55
26398 Wittmund
Tel.: 04462 91920
Fax-Nummer: 04462 919293
Internetseite: www.amtsgericht-wittmund.niedersachsen.de
Nachlassgericht Wittmund - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Wittmund zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Hierzu gehören:
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Verfügungen im Todesfall
- Vollstreckung des Testaments
- Verwalten des Erbes
- Erteilen von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Sicherung des Erbes
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Wittmund
Im Amtsgericht Wittmund werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Wittmund
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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