Kapitalertragsteuer berechnen - Schritt für Schritt
1. Ziehen Sie den Freibetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) von Ihren Kapitalerträgen ab, um die zu versteuernde Summe zu berechnen.
2. Berechnen Sie die Kapitalertragsteuer (25% von der zu versteuernden Summe).
3. Mithilfe der Kapitalertragsteuer können Sie zusätzlich ggf. den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berechnen.
Kapitalertragsteuer Rechner
Die Kapitalertragsteuer wird automatisch von der Bank einbehalten. Dabei kann es jedoch passieren, dass ein zu hoher Steuerbetrag abgezogen wird. Es empfiehlt sich also gegebenenfalls, die Kapitalertragsteuer selbst zu berechnen, um das Ergebnis prüfen zu können.
Zusammensetzung der Kapitalertragsteuer
Die Besteuerung der Kapitalerträge setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zunächst wird die Abgeltungssteuer abgezogen. Diese wurde 2009 eingeführt und hat zur Folge, dass jeder deutsche Steuerzahler von allen Kapitalerträgen 25 Prozent abgeben muss.
Des Weiteren sollte man auch den Solidaritätszuschlag berechnen, um auf ein genaues Ergebnis zu kommen. Dafür werden 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer erhoben, die zusätzlich von der Bank einbehalten werden.
Gegebenenfalls kommt Kirchensteuer in Höhe von 8 oder 9 Prozent (abhängig vom Bundesland) der Abgeltungssteuer dazu.
Den Steuerfreibetrag für die Kapitalertragssteuer nutzen
Bleiben die Kapitalerträge unter 801 Euro im Jahr, greift der Steuerfreibetrag und es müssen keine Steuern berechnet werden. Einzige Voraussetzung dafür ist ein Antrag bei jeder Bank, auf der es zu Kapitalerträgen kommt. Sollten die Zinsen und Dividenden im Jahr über 801 Euro betragen, wird zunächst der Steuerfreibetrag abgezogen.
Wenn zwei Personen verheiratetet sind und deshalb gemeinsame Kapitalerträge haben, bekommen sie den doppelten Steuerfreibetrag, also 1.602 Euro.
Beispiel für die Berechnung der Kapitalertragsteuer
Wer beispielsweise 1.001 Euro Kapitalerträge im Jahr hat, kann zunächst den Steuerfreibetrag von 801 Euro abziehen. Übrig bleiben 200 Euro, die besteuert werden. Davon fallen 25 Prozent Kapitalsteuer an, also 50 Euro. Aus diesem werden wiederum der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer errechnet, die zusätzlich einbehalten werden. Insgesamt kommt es so zu einer Gesamt-Kapitalertragsteuer von 57,35 Euro.
Gesamte Kapitalerträge | 1001 Euro |
Abzug des Steuerfreibetrags von 801 Euro | 200 Euro |
Zu zahlende Kapitalertragsteuer (25 Prozent) | 50 Euro |
Zu zahlender Solidarittszuschlag (5,5 Prozent) | 2,75 Euro |
Eventuell zu zahlende Kirchensteuer (hier 9 Prozent) | 4,5 Euro |
Gesamte Kapitalertragsteuer | 57,35 Euro |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer »
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