Die KFZ Steuer richtig absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jeder Kraftfahrzeughalter muss KFZ-Steuern zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Fahrzeugmodell und seiner Leistung.

Viele Steuerzahler würden gerne die KFZ Steuer absetzen, um sich einen Teil dieses Geldes über die Einkommensteuererklärung zurückzuholen.


Wann kann man die KFZ Steuer absetzen?

Vollständig absetzen kann man die KFZ Steuer nur dann, wenn es sich um ein dienstliches Fahrzeug handelt, dessen Aufwendungen als Betriebsausgaben laufen. Dazu müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • das Fahrzeug wird vollständig ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt
  • hierüber wird ein Nachweis geführt - beispielsweise über ein Fahrtenbuch

KFZ- Steuer als Privatperson absetzen

Die KFZ-Steuer lässt sich leider nicht von Privatpersonen absetzen. Da die Anschaffung des PKW freiwillig ist und nicht unter Zwang geschicht, können die Kosten für die Steuer nicht in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.cWer kein Auto besitzt, muss auch die entsprechende Steuer nicht bezahlen. Es ist die identische Argumentation, mit der auch begründet wird, weshalb man die Mehrwertsteuer nicht absetzen kann. Die Anschaffung des PKW ist freiwillig und geschieht nicht unter Zwang.

Diese Argumentation hat allerdings bekanntlich Lücken. Der Staat hat ja auch für Lebensmittel einen reduzierten Mehrwertsteuer-Satz eingeführt, weil man Essen eben doch erwerben muss.

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Bei der KFZ Steuer erfolgt die Entlastung jedoch nicht direkt an dieser Abgabe, sondern durch die Pendler-Pauschale, die dem Umstand Rechnung trägt, dass man eben doch einen Arbeitsweg zurücklegen muss, um überhaupt Einnahmen zu erzielen.

Wie kann man KFZ Kosten absetzen?

Allerdings gibt es neben der KFZ Steuer für Privatpersonen die Möglichkeit, andere Kosten abzusetzen. Hierfür ist die KFZ Haftpflichtversicherung zu nennen, die im Bereich der Sonderausgaben vermerkt werden darf.

Diese Möglichkeit beschränkt sich jedoch tatsächlich nur auf die Haftpflichtversicherung. Wer einen Kasko-Versicherung hat, muss den Haftpflichtteil extrahieren und angeben. Der Rest der eigenen Beiträge kann nicht abgesetzt werden.


Einzelnachweise und Quellen

Bundesministerium der Finanzen: Kraftfahrzeugsteuer »


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