Kindergeld im Studium

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kindergeld erhalten Familien auf Antrag für ihre erziehungsberechtigten Kinder. Der Anspruch auf Kindergeld gilt ab dem Monat der Geburt automatisch und die Leistung wird sodann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ausbezahlt.

Sofern sich das Kind in einem Erststudium befindet, verlängert sich die Auszahlung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

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Kindergeld auch im Studium zumeist möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein volljähriges Kind auch noch im Studium einen Anspruch auf Kindergeld aufrecht erhalten. Dennoch müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Es ist ein Erststudium und kein zweites oder drittes
  • Das 25. Lebensjahr ist noch nicht vollendet

Zusammengefasst heißt dies, ein Kind welches zwar das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, sich aber noch in einem Studium befindet, hat Anspruch auf die volle Leistung beim Kindergeld, sofern es das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet jeglicher Anspruch unabhängig davon, ob das Kind noch studiert oder nicht.

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Höhe des Kindergeldes

Derzeit wird das Kindergeld nach folgender Staffelung ausgezahlt:

  • 250 Euro Euro pro Monat für das erste Kind
  • 250 Euro Euro pro Monat für das zweite Kind
  • 250 Euro Euro pro Monat ab dem dritten Kind
  • 250 Euro Euro pro Monat ab dem vierten Kind

Bis zum Jahr 2012 gab es noch festgelegte Einkommensgrenzen.

Wurde hierbei die Grenze von 8004 Euro an Einkommen des Studenten überschritten, erhielt das volljährige Kind während des Studiums keine Leistungen mehr von der Familienkasse.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

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