Die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Um Kindergeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Wohnsitz oder der dauerhafte Aufenthalt muss sich in Deutschland befinden. Es handelt sich um die eigenen leiblichen Kinder oder Adoptivkinder. (Hier gibt es Ausnahmen). Der Antragsteller ist sorgeberechtigt bzw. erziehungsberechtigt.

Der Anspruch gilt sowohl für deutsche Bürger, als auch für die meisten Ausländer.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ausnahmen
  2. Quellen

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Ausnahmen beim Kindergeld

Kommt man ursprünglich aus einem EU Land, so sind die Anforderungen analog zu denen der Deutschen.

Aus anderen Ländern kann es unter Umständen ein klein wenig komplizierter werden und unter Umständen muss eine Aufenthaltserlaubnis oder dergleichen vorgelegt werden.

Die Voraussetzungen, um Kindergeld zu beziehen, haben in erster Linie die Eltern.

Es ist aber auch möglich, dass der Anspruch auf andere Personen übergeht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn - aus was für Gründen auch immer - die Großeltern die Erziehungsberechtigten sind. Dann haben auch sie die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen und  zu erhalten.

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Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundeskindergeldgesetz - Kinder

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