Kindergeld und BAföG

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das BAföG hat keinerlei Einfluss auf die Zahlung von Kindergeld. Dieses wird unter Umständen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, sofern sich das Kind bis dahin noch in der Ausbildung oder einem Studium befindet. Ansonsten wird die Leistung bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

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Kindergeld und die Anrechnung auf das BAföG

Seit 2012 erfolgt keine Anrechnung mehr vom Kindergeld auf das BAföG. Der Grund liegt in einer damals eingetretenen Gesetzesänderung, die besagt, dass generell kein Einkommen mehr - auch nicht BAföG - auf die Kindergeldleistung angerechnet wird.

Bis zum Jahr 2012 durften maximal 8.004 Euro jährlich eingenommen werden. Hierbei war es egal, aus welcher Quelle das Einkommen stammte. Hatte man auch nur einen einzigen Euro mehr im Jahr an Geldeinnahmen, so musste das vollumfänglich angerechnet und vom Kindergeld abgezogen werden.

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Eine Beispielrechnung

Das bedeutete, dass ein Student bis 2012 mit 8.005 Euro jährlich einen monatlichen Verlust von 250 Euro Euro hatte, wohingegen ein Student, der nur ein Einkommen von 8.003 Euro jährlich verdient hat, zusätzlich von den 250 Euro Euro Kindergeld trotz BAföG profitieren durfte.

Damit ist nun wie gesagt Schluss, da das BAföG keinen Einfluss mehr auf das Kindergeld hat.

Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: BAföG und Kindergeld

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