Mindestens 2.628 Euro zusätzlich im Jahr! Kindergeld bringt mehr Netto.
Kindergeld steht den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ab dem Monat der Geburt ihres Kindes zu. Und das bis mindestens zur Vollendung des 18.Lebensjahres ihres Kindes. Auch wenn der Anspruch grundsätzlich mit der Geburt beginnt, wird die Leistung allerdings nicht einfach so auf das Konto der Eltern überwiesen. Die Eltern müssen das Kindergeld explizit beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Kindergeld beantragen
Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse mit einem Antrag auf Kindergeld beantragt werden. Außerdem benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes. Ohne Vorlage der Geburtsurkunde gibt es kein Kindergeld. Wenn die Eltern die Leistung zunächst ohne diese Urkunde beantragen, so besteht allerdings die Möglichkeit diese ohne Leistungsverlust nachzureichen.
Dazu gehört auch die Anlage Kind.
Die Bearbeitungszeit nach dem Antrag ist natürlich von Ort zu Ort verschieden. Dennoch ist durchschnittlich mit einer Dauer von 1,5 bis zwei Monaten zu rechnen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Kindergeld rückwirkend beantragen
Die Leistung wird in den meisten Fällen rückwirkend beantragt, nämlich nach der Geburt. Es ist zwar möglich, den Antrag schon vor der Geburt einzureichen, dies wird aber in der Praxis nicht oft umgesetzt. Denn ohne die Geburtsurkunde, die es erst nach der Geburt gibt, sind Leistungen ja sowieso ausgeschlossen.
Wer es in der Aufregung rund um die Geburt versäumt hat, das Kindergeld zeitnah zu beantragen, der braucht ebenfalls keine Sorge vor irgendwelchen Nachteilen zu haben. Der Anspruch kann von Gesetz wegen bis zu vier Jahren rückwirkend gestellt werden.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Antrag →
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld-Antrag bei Geburt →
- Bundesagentur für Arbeit: Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.