Die beschränkte Steuerpflicht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist in der Regel nur beschränkt steuerpflichtig. Das bezieht sich auf die im Inland erzielten Einkünfte. Die im Ausland erbrachten Einkünfte sind in Deutschland natürlich nicht steuerpflichtig.

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Beschränkte Steuerpflicht und unbeschränkte Steuerpflicht

Auch im Ausland lebende Personen können die unbeschränkte Steuerpflicht erwerben. Dazu müssen sie einen Antrag beim Finanzamt stellen.

Das bietet sich in den Fällen an, in denen die Einkünfte in Deutschland sehr hoch sind. Dadurch sind Steuervorteile wie die Werbepauschale oder Sonderausgaben möglich. Der Steuerberater hilft dabei herauszufinden, ob sich das im eigenen Fall lohnt.

  • Jacques Deneuve lebt in Strasbourg und hat in Deutschland ein Restaurant. Die Einkünfte, die er mit dieser Gaststätte erwirbt, sind somit beschränkt steuerpflichtig.
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Steuerpflicht bei Unternehmen

Diese liegt vor, wenn die Leitung des Unternehmens nicht in Deutschland ist.

Auch der Sitz darf nicht in Deutschland sein. Damit ist das Unternehmen in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

  • Die British Tea Corporation hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in London, Großbritannien. Sie hat eine Dependance in Hamburg. Die Einkünfte aus dieser Niederlassung fallen somit unter die beschränkte Steuerpflicht.

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht

Diese gilt für alle deutschen Staatsbürger, die in ein Niedriglohnland ausgewandert sind, davor aber für mindestens fünf Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren.

Sofern sie wirtschaftliche Interessen in ihrem ehemaligen Heimatland haben, müssen die Einkünfte, die in Deutschland erbracht wurden, versteuert werden.


Einzelnachweise

Bundesministerium der Justiz: Steuerpflicht »


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