Steuer beim Grundstücksverkauf

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ob und wie hoch der Erlös aus dem Verkauf eines Grundstücks zu versteuern ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist die sogenannte Spekulationsfrist, die besagt, dass eine Immobilie erst zehn Jahre nach Erwerb steuerfrei verkauft werden kann. Eine Ausnahme bilden Immobilien, die in den letzten drei Jahren durch den Verkäufer selbst bewohnt wurden.

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Steuer beim Grundstücksverkauf

Ein Grundstück soll verkauft werden. Welche Steuern können anfallen? Grundsätzlich ist jede Art von Einkommen steuerpflichtig. Dies gilt auch für Gewinne aus einem Grundstücksverkauf, wenn diese innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Kauf der Immobilie erzielt werden.

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Welcher Grundstücksverkauf ist steuerfrei?

Es gibt verschiedene Arten von Grundstücksverkäufen, durch die keine Steuern anfallen.

Eigennutzung

Wenn das zu verkaufende Haus oder die zu verkaufende Wohnung seit dem Kauf durchgehend selbst genutzt wurde, ist der Verkauf steuerfrei. Auch wenn das Objekt in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf durch den Besitzer selbst bewohnt wurde, kann es steuerfrei verkauft werden.

Spekulationsfrist

Wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf des Grundstücks mehr als 10 Jahre liegen, ist der Verkauf steuerfrei möglich, da nach dieser Zeit die Spekulationsfrist endet.

Enteignung

Auf eine Enteignung fällt keine Steuer an.

Tauschvorgang

Auch Tauschvorgänge sind von der Steuer befreit. Dazu gehören zum Beispiel Tauschvorgänge innerhalb eines Baulandumlegeverfahrens.

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Ein Grundstück soll verkauft werden: Worauf muss man dabei achten?

Wenn das zu verkaufende Grundstück unter keine der steuerfreien Kategorien fällt, muss der Gewinn versteuert werden.

Die Steuer fällt auf die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös an. Letzterer ist immer die tatsächliche Höhe.

Der Kaufpreis dagegen wird bei 'Neugrundstücken' und 'Altgrundstücken' unterschiedlich festgelegt. So wird bei ersterem beispielsweise die Inflationsrate mit einberechnet.

Spekulationsfrist beim Grundstücksverkauf

Die Spekulationsfrist beim Grundstücksverkauf ist dafür eingerichtet worden, dem Kauf von Grundstücken nur des Gewinns wegen vorzubeugen. Die Spekulationsfrist besagt, dass bei einem Verkauf eines Grundstücks innerhalb von 10 Jahren der Gewinn des Grundstücksverkaufs komplett versteuert werden muss.

Die Spekulationssteuer fällt auch innerhalb der 10 Jahre nicht an, wenn das Haus vom Verkäufer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst bewohnt wurde.

Sollte das Haus eine Schenkung gewesen sein, zählt nicht der Zeitpunkt der Schenkung sondern der Zeitpunkt, zu welchem derjenige, der das Haus an den jetzigen Verkäufer verschenkt hat, das Grundstück erworben hat.

Steuern bei Grundstücksverkauf: Überblick

Beim Verkauf eines Grundstücks fallen Steuern an. Die Spekulationssteuer muss innerhalb von 10 Jahren gezahlt werden.

Umsatzsteuer fällt beim Grundstücksverkauf keine an. Auch Gewerbesteuer muss nur in bestimmten Fällen gezahlt werden. Maßgeblich ist dabei, ob das Grundstück zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen gezählt wird.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus, §10e Einkommensteuergesetz (EStG) ->

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