Scheidungskosten steuerlich absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar. Konkret geht es dabei um die Prozesskosten, die eine Scheidung mit sich bringen kann.

In der Steuererklärung werden sie als 'außergewöhnliche Belastungen' angegeben.

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Welche Scheidungskosten sind absetzbar?

Betroffen sind die Prozesskosten. Das liegt daran, weil die Lösung einer zerrütteten Ehe eine existentielle Bedeutung für den Steuerzahler hat.

Eine Scheidung kann nur gerichtlich geschieden werden, deshalb fallen zwangsläufig Kosten an. Da es keinen Weg gibt, diese zu vermeiden, ist es möglich, sie bei der Steuererklärung abzusetzen.

  • Zu den existentiellen Grundbedürfnissen zählen nicht nur Geld, Nahrung und Wohnung. Es gibt auch seelisch-geistige Grundbedürfnisse, die durch eine schlimme Ehe in Mitleidenschaft gezogen werden können. Auch deshalb müssen Scheidungskosten absetzbar sein.
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Welche Scheidungskosten sind nicht absetzbar?

Die Scheidungsfolgekosten sind leider nicht steuerlich absetzbar. Das liegt daran, dass sie nicht zwangsläufig entstehen. Das betrifft zum Beispiel Unterhalt und Sorgerecht.

Solche Fragen werden nur dann vor Gericht verhandelt, wenn ein Ehepartner dies so möchte. Theoretisch ließen sie sich aber auch außergerichtlich klären. Da sie somit nicht zwangsläufig entstehen, sind diese Scheidungskosten nicht absetzbar.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Außergewöhnliche Belastungen, §33 Einkommensteuergesetz (EStG) »
  2. Justizportal Rheinland-Pfalz: Urteil zu Scheidungskosten, 16.10.2014 »

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