Die Zweitwohnsitzsteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Deutschland neben seinem Erstwohnsitz noch eine zweite Wohnung nutzt, beispielsweise aus beruflichen Gründen, der muss eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer leisten. Diese wird auch als Zweitwohnungssteuer oder Zweitwohnungsabgabe bezeichnet.

Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Abgabe, die von Kommunen erhoben wird. Die rechtliche Basis für die Erhebung der Steuer durch die Gemeinden und Kommunen stellt der Art. 105 Grundgesetz (GG) dar.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Zweitwohnsitzsteuer Berechnung

Mit dem Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch die jährliche Gebühr für den Zweitwohnsitz ausfällt. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Steuersatzes bietet die untenstehende Tabelle.

Zweitwohnsitzsteuer Rechner


%
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Höhe der Zweitwohnsitzsteuer

Die Höhe für diese Steuer liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommunen und Gemeinden. Ausschlaggebend für die Höhe des verlangten Steuersatzes ist die Lage der Wohnung. Meist werden zwischen 5 und 20 % der Nettokaltmiete gefordert.

  • Im Augenblick liegt die Zweitwohnsitzsteuer im bundesweiten Durchschnitt bei etwa 10%.

Die Basis für die Bemessung der zu entrichtenden Zweitwohnsitzsteuer ist die Nettokaltmiete der Wohnung: Nimmt man an, die Nettokaltmiete beträgt monatlich 300 Euro, dann summiert sie sich auf 3600 Euro jährlich. Damit kann die zu zahlende Zweitwohnsitzsteuer zwischen 180 und 720 Euro jährlich liegen.

StadtZweitwohnsitzsteuer Prozentsatz
Berlin15 %
München9 %
Hamburg8 %
Köln10 %
Frankfurt10 %
Leipzig16 %

Zweitwohnsitzsteuer Befreiung

Unter bestimmten Bedingungen kann man sich von der Abgabe der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen. Dies ist möglich, wenn die Wohnung:

  • von gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern zu therapeutischen Zwecken bereitgestellt wird
  • in einem Pflege-, Alten- oder Altenwohnheim liegt
  • von Institutionen im Rahmen der Kurzzeitpflege genutzt wird
  • an einen einsitzenden Straftäter vermietet ist
  • von einer Personen bewohnt wird, die noch nicht 16 Jahre alt ist
  • von einer finanziell noch von den Eltern abhängigen Person bewohnt wird
  • als Gemeinschaftsunterkunft für Polizeibeamte oder Soldaten genutzt wird
  • von Studenten ohne Einkommen genutzt wird.

Wer zu einer dieser Personen oder Personengruppen gehört, kann bei der zuständigen Gemeinde oder Kommune eine Befreiung von dieser kommunalen Abgabe beantragen.

Auch wessen jährliches Einkommen eine vorgegebene Grenze (Singles: 29.000 Euro; Ehegatten oder Lebenspartner: 37.000 Euro) unterschreitet, kann von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werden.

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Im Grunde wird die Zweitwohnsitzsteuer auch von Studenten und Studentinnen verlangt. Einige Städte haben eine Sonderregelung festgelegt: Falls die Studenten kein eigenes Einkommen erzielen, brauchen Sie auch nicht die Abgabe für ihren Zweitwohnsitz zahlen. Jede Stadt bzw. Gemeinde legt die Besteuerung für die Zweitwohnung individuell fest. Deshalb sollte sich im Vorfeld darüber informiert werden.

  • Hauptsächlich große Universitätsstädte verlangen von Studenten die Zweitwohnsitzsteuer.

Wenn man die Zweitwohnsitzsteuer sparen möchte, sollte man sich noch vor Studienbeginn bei den Eltern abmelden. Bleibt man nämlich bei diesen angemeldet, dann zählt die Studentenwohnung als zu besteuernder Zweitwohnsitz.

Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn ein Student für die Zweitwohnung gar keine Miete zahlt oder einen Betrag, der unter der ortsüblichen Miete liegt. Dennoch muss er mit einem Bescheid über die zu leistende Zweitwohnsitzsteuer rechnen. In solchen Fällen wird die ortsübliche Nettokaltmiete als Berechnungsgrundlage verwendet.

Zweitwohnsitzsteuer absetzen

Es gibt die Möglichkeit, die Zweitwohnsitzsteuer von der jährlichen Einkommensteuer abzusetzen. Hier ist zwischen Angestellten und Selbstständigen zu unterscheiden: Wer fest angestellt ist, kann die Kosten für eine Zweitwohnung als Werbungskosten absetzen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Werbungskosten sind und, wie Sie mit Hilfe von Werbungskosten Steuern sparen können!
btn-pfeil

Jetzt lesen!

Befindet sich der Arbeitsort eines Arbeitnehmers sehr weit vom Wohnort entfernt, kann es notwendig sein, eine Zweitwohnung anzumieten. Dadurch entsteht eine doppelte Haushaltsführung, die man steuerlich geltend machen kann. Bei Selbstständigen werden solche Kosten als Betriebsausgaben gewertet.

  • Nimmt man an, ein selbstständig tätiger IT-Berater erhält von einem 600 km entfernten Unternehmen den Auftrag, im Rahmen eines Projekts für 6 Monate in diesem zu arbeiten. Dann wird er für diese Zeit eine nahegelegene Zweitwohnung benötigen, da er nicht täglich 1.200 km zurücklegen kann. Da es sich also um einen betrieblich bedingten Vorgang handelt, gehören die Kosten in die Betriebsausgaben.

Ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung einer Zweitwohnung als solche ist der sogenannte Lebensmittelpunkt. Dies wird in der Regel anhand der Aufenthaltsdauer (z. B. mithilfe der Anzahl der Tage) ermittelt.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Art 105 »
  2. Bundesministerium der Justiz: § 21 Mehrere Wohnungen »

Bewerten Sie diesen Artikel

1   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuern