Die Steuerklasse als Student

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 37.744 Euro Steuerfreibetrag als Student?

Auch als Student entscheidet der Familienstand über die Steuerklasse. Der Studentenstatus selbst hat darauf keinen Einfluss.

In der Regel sind Studenten in Steuerklasse 1. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine der anderen Steuerklassen greift. Ob man als Student Steuern zahlen muss, hängt von den Einkünften ab, die zum Beispiel in einem Nebenjob erworben werden. Außerdem können steuerpflichtige Studenten je nach Steuerklasse unterschiedliche Freibeträge nutzen.

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Welche Steuerklasse als Student?

Die Steuerklasse als Student hängt hauptsächlich von der Lebenssituation ab. Folgende Situationen sind dabei möglich:

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Steuerklasse für alleinstehende Studenten

Alleinstehende Studenten werden in der Regel in Steuerklasse 1 eingeordnet. Wer alleinerziehend ist und mit seinem minderjährigen Kind ohne potenziellem weiteren Erziehungsberechtigen in einem Haushalt wohnt, kann jedoch Lohnsteuerklasse 2 beantragen.

Steuerklasse 1

Studenten, die einen Nebenjob mit einem Verdienst über 520 Euro aufnehmen, werden steuerlich genau so gestellt wie Personen, die den entsprechenden Job im Haupterwerb ausüben. Für sie gilt Steuerklasse 1.

Steuerklasse 2

Für alleinerziehende Studierende, die eigene Kinder haben und für diese Kindergeld beziehen, lohnt sich Steuerklasse 2. In dieser Steuerklasse können sie zusätzlich den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 Euro nutzen.

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Verheiratete Studenten

Wer als Student die Ehe eingeht, wird gestellt wie jede andere verheiratete Person.

Ist einer der beiden Ehepartner bereits voll berufstätig und jobbt der Studierende nur nebenbei, bietet sich die Steuerklasse 3 in Kombination mit Steuerklasse 5 an. Der besser verdienende Partner wird der Steuerklasse 3 und der Student der Steuerklasse 5 zugeordnet.

Sind beide Ehepartner an einer Hochschule eingeschrieben und verdienen etwa gleich viel, eignet sich Steuerklasse 4.

Steuerklassenkombinationen für verheiratete Studierende

Steuerklassen 4/4

Beide Ehepartner studieren und verdienen etwa gleich viel. In diesem Fall können beide in Lohnsteuerklasse 4 bleiben.

Steuerklassen 4/4 mit Faktor

Beide Ehepartner verdienen leicht unterschiedlich. Durch das Faktorverfahren kann die Steuerlast trotzdem gleichmäßig verteilt werden.

Steuerklassen 3/5

Der Student verdient weniger als der andere Ehepartner. In diesem Fall wechselt er in Lohnsteuerklasse 5 und der Partner in Lohnsteuerklasse 3.

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Studenten mit mehreren Nebenjobs

Oft kommt es vor, dass Studenten mehrere Nebenjobs ausüben, die häufig auch zeitlich begrenzt sind. Werden mehrere Arbeitnehmertätigkeiten parallel ausgeübt, gilt für diese die Steuerklasse 6.

Selbst dann, wenn es sich um einen 520 Euro Job handelt, müssten für diesen zusätzlichen Job ab dem ersten Euro Bruttoverdienst Steuern gezahlt werden.

Nimmt der Studierende eine neue Tätigkeit auf, muss die Steuerklasse nicht in jedem Falle neu festgelegt werden.

Beispiel: Lena studiert Kommunikationswissenschaften. Nebenher jobbt sie sowohl als Kellnerin als auch als Verkäuferin. Beide Nebentätigkeiten übt sie auf 520 Euro Basis aus. Da sie jedoch zwei Minijobs hat, müssen diese versteuert werden. Die 520 Euro Jobs werden der Steuerklasse 6 zugeordnet.

Steuerfreibeträge für Studierende

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt auch für Studenten 11.604 Euro im Jahr 2024. Das heißt, dass Einnahmen erst dann versteuert werden, wenn sie diese Grenze überschreiten.

Je nach Lohnsteuerklasse können Studierende bis zu 37.744 Euro an Freibeträgen in Anspruch nehmen:

Grundfreibetrag:

  • Steuerklasse 1, 2 und 4: 11.604 Euro
  • Steuerklasse 3: 23.208 Euro
  • Steuerklasse 5 und 6: entfällt

Kinderfreibetrag:

  • Steuerklasse 1, 2 und 4: 9.312 Euro
  • Steuerklasse 3: 18.624 Euro
  • Steuerklasse 5 und 6: entfällt

Arbeitnehmerpauschbetrag:

  • Steuerklasse 1 bis 5: 1.000 Euro
  • Steuerklasse 6: entfällt

Entlastungsbetrag Alleinerziehende:

  • Nur in Steuerklasse 2: 4.260 Euro

Weitere Steuerfreibeträge für Studenten

Je nach persönlicher Situation und individuellen Voraussetzungen können Studierende weitere Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Steuerfreibeträge für Studenten.

Steuerfreibeträge für Studenten

Geld verdienen als Student

Neben der Aufnahme regulärer Nebenjobs, beispielsweise im Einzelhandel oder in der Gastronomie, haben Studierende die Möglichkeit, zwei spezielle Berufsformen zu wählen, um sich neben dem Studium Geld dazuzuverdienen: Sie können als Werkstudenten in einem Betrieb oder als Studentische Hilfskraft an der Universität arbeiten.

Werkstudent

Werkstudenten arbeiten neben dem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche (bis zu 40 Stunden in den Semesterferien) in einem Betrieb. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie von Sozialabgaben befreit werden. Lohnsteuer ist in der Regel dennoch fällig.

Gehalt als Werkstudent

Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskräfte sind zusätzlich zu ihrem Studium bei der Hochschule angestellt. Dort helfen sie in Bereichen wie Forschung und Verwaltung mit. Ihre Arbeitszeit liegt in der Regel bei bis zu 19 Wochenstunden. In Ausnahmefällen kann sie auf bis zu 39 Stunden steigen.

Gehalt als Studentische Hilfskraft

Zusammengefasst: Das müssen Studenten wissen

Die Steuerklasse richtet sich auch bei Studenten nach dem Familienstand. Ledige Studenten ohne Kinder oder ohne Anrecht auf das Kindergeld werden nach Steuerklasse 1 veranlagt.

Alleinerziehende Studenten können in der Regel in Steuerklasse 2 wechseln. Verheiratete Studenten und Studierende in eingetragenen Lebenspartnerschaften können die Steuerklassenkombinationen 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor wählen.

Übt ein Studierender einen Nebenjob über der 520 Euro Grenze aus, wird dieser in die Steuerklasse 6 einsortiert.

Steuerklasse eines Studenten

Häufig gestellte Fragen

Haben Studenten die Möglichkeit, die Steuerklasse zu wechseln?

Studierende haben die Wahl der Steuerklasse, wenn sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Gemeinsam mit ihrem Partner können sie dann zwischen den Steuerklassenkombinationen 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor wählen. Möchte ein Paar die Steuerklasse wechseln, muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

Ein Steuerklassenwechsel kann mehrfach im Jahr erfolgen. Mit folgendem Formular kann ein Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragt werden:

PDF-Formular Wechsel

Ist ein Student alleinerziehend, hat er ebenfalls die Möglichkeit, die Steuerklasse zu wechseln. Für Alleinerziehende ist die Steuerklasse 2 vorgesehen. Es muss jedoch mindestens ein minderjähriges Kind dauerhaft im Haushalt leben und der Alleinerziehende darf mit keiner weiteren volljährigen Person zusammenleben, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren könnte.

Müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Studenten sind zunächst einmal nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer als Studierender jedoch auf Lohnsteuerkarte nebenher jobbt, sollte eine Einkommenssteuererklärung anfertigen. Studenten können durchaus mit Rückzahlungen rechnen. Übt ein Studierender neben der Uni eine selbständige Tätigkeit aus, ist eine Steuererklärung ebenfalls ratsam.

Lediglich im Falle eines Minijobs lohnt sich die Abgabe der Erklärung nicht unbedingt, da Minijobber von der Lohnsteuer befreit sind.

Wie viel Netto bleibt von meinem Studentengehalt?

Wie viel einem Studenten vom Bruttogehalt übrig bleibt, kann mit unserem Brutto Netto Rechner für Werkstudenten berechnet werden:
Brutto Netto Rechner für Werkstudenten

Der Brutto Netto Rechner ermittelt, wie hoch eventuelle Abzüge in Form von Lohnsteuer und Sozialabgaben voraussichtlich ausfallen.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Getrennt erziehend & Alleinerziehend

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