Details zum Nachlassgericht Burg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Burg lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Burg hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Burg zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Burg - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Burg
In der Alten Kaserne 3
39288 Burg

Postfach 13 34
39283 Burg

Telefon-Nr.: 03921 9130
Fax-Nummer: 03921 913111
Website: www.ag-brg.sachsen-anhalt.de

Nachlassgericht Burg - alle Aufgabenbereiche

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Burg zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Burg auf einen Blick:

  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Testamentsvollstreckung
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Ermitteln der Erben
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Verwalten des Nachlasses
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Burg

Das Amtsgericht Burg verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Burg

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Burg für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn man das richtige Nachlassgericht nicht ermitteln kann?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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