Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Burgdorf wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Burgdorf zugeteilt. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Burgdorf hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Burgdorf außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Burgdorf zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Burgdorf - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Burgdorf
Schlossstraße 4
31303 Burgdorf
Postfach 10 01 63
31286 Burgdorf
Tel.-Nr.: 05136 8970
Fax-Nummer: 05136 897299
Internetseite: www.amtsgericht-burgdorf.niedersachsen.de
Nachlassgericht Burgdorf - die Aufgaben im Überblick
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Burgdorf zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Burgdorf fallen, sind zum Beispiel:
- Nachlassverwaltung
- Nachlasssicherung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermittlung der Erben
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Burgdorf
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Burgdorf
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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