Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Fritzlar lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Fritzlar zugeteilt. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Fritzlar wenden. Am Nachlassgericht Fritzlar können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Fritzlar (ID: M1603) zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Fritzlar - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Fritzlar
Schladenweg 1 und Am Hospital 15
34560 Fritzlar
Telefon-Nr.: 05622 9933-0
Fax-Nummer: 0611 32761 - 8043
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/amtsgericht-fritzlar
Nachlassgericht Fritzlar - die Aufgaben in der Übersicht
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Fritzlar betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Fritzlar fallen, sind zum Beispiel:
- Nachlassverwaltung
- Sicherung des Nachlasses
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwahrung von Verfügungen
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbscheinerteilung
- Erbenermittlung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Fritzlar
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Fritzlar
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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