Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Hamburg-Harburg lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Hamburg-Harburg betreut werden. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Hamburg-Harburg aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Hamburg-Harburg zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Hamburg-Harburg. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Hamburg-Harburg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Buxtehuder Straße 9
21073 Hamburg
Postfach 90 01 61
21041 Hamburg
Telefon-Nr.: 040 115
Fax: 040 4279-83179
Webseite: www.justiz.hamburg.de/ag-harburg/
Nachlassgericht Hamburg-Harburg - die Aufgaben in der Übersicht
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Hamburg-Harburg:
- Sichern des Erbes
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ausstellung von Erbscheinen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Ermitteln der Erben
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg außerdem?
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Hamburg-Harburg
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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