Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hildesheim betreut, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Hildesheim hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Hildesheim zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hildesheim ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Hildesheim - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Postfach 10 01 61
31101 Hildesheim
Tel.: 05121 9680
Fax: 05121 968257
Internetseite: www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de
Nachlassgericht Hildesheim - die Aufgaben im Überblick
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Hildesheim zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Hildesheim als Amtsgericht Hildesheim auf einen Blick:
- Verfügungen im Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Erbenermittlung
- Sicherung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Erbes
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Amtsgericht Hildesheim - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Hildesheim werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Hildesheim - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
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