Nachlassgericht Hildesheim

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hildesheim betreut, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Hildesheim hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Hildesheim zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hildesheim ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Hildesheim - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim

Postfach 10 01 61
31101 Hildesheim

Tel.: 05121 9680
Fax: 05121 968257
Internetseite: www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de

Nachlassgericht Hildesheim - die Aufgaben im Überblick

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Hildesheim zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Hildesheim als Amtsgericht Hildesheim auf einen Blick:

  • Verfügungen im Todesfall
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Erbenermittlung
  • Sicherung des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckung
  • Verwalten des Erbes
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Amtsgericht Hildesheim - weitere Aufgabenbereiche

Im Amtsgericht Hildesheim werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Hildesheim - Fragen und Antworten

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Welches Amtsgericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

In welchem Fall wird vom Gericht ein Erbschein erteilt?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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