Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk Zweigstelle Anklam hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Pasewalk Zweigstelle Anklam verwaltet.
Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam - alle Aufgabenbereiche

Das Nachlassgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam:
- Erbenermittlung
- Verwalten des Erbes
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
Nachlassgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam - Anfahrt und Kontaktadressen
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Baustraße 9 17389 Anklam | Baustraße 9 17389 Anklam |
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Kontakt
Tel.: 03973 2064-0
Fax: 03973 2064-650
Website:
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Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
buzer.de: § 344 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) »
Gesetze im Internet: GVG § 23a »
dejure.org: § 2247 BGB Eigenhändiges Testament »
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