Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Strausberg ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Strausberg in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Strausberg zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Strausberg verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Strausberg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Strausberg
Klosterstraße 13
15344 Strausberg
Tel.-Nr.: 03341 33120
Fax: 03341 3312190
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-strausberg/
Nachlassgericht Strausberg - alle Aufgabenbereiche
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Strausberg betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinausstellung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermittlung der Erben
- Nachlasssicherung
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Amtsgericht Strausberg - zusätzliche Aufgaben
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Strausberg - Fragen und Antworten
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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