Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Weimar, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Weimar nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Weimar zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Weimar. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Weimar - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Weimar
Ernst-Kohl-Straße 23 a
99423 Weimar
Postfach 20 06
99421 Weimar
Tel.: 03643 23300
Fax-Nr.: 03643 2330200
Homepage: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-weimar
Nachlassgericht Weimar - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Weimar zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Weimar auf einen Blick:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern des Erbes
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Vollstreckung eines Testaments
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Weimar
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Weimar - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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