Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Wetzlar hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Wetzlar in Hessen. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Wetzlar wenden. Am Nachlassgericht Wetzlar können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Wetzlar zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Wetzlar weitergeleitet.
Nachlassgericht Wetzlar - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Wetzlar
Wertherstraße 1 - 2
35578 Wetzlar
Telefon-Nr.: 06441 412 - 0
Fax-Nummer: 0611 32761 - 8025
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-limburg-a-d-lahn/amtsgericht-wetzlar
Nachlassgericht Wetzlar - alle Aufgabenbereiche
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwahrung von Verfügungen
- Erbenermittlung
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Nachlasssicherung
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Nachlasses
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Amtsgericht Wetzlar - zusätzliche Aufgaben
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Wetzlar - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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