Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Wuppertal ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Wuppertal aufsuchen. Am Nachlassgericht Wuppertal können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Wuppertal. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Wuppertal - Anschrift und Service
Amtsgericht Wuppertal
Eiland 2
42103 Wuppertal
Postfach
42097 Wuppertal
Tel.-Nr.: 0202 498-0
Fax: 0202 498-3601
Internetseite: www.ag-wuppertal.nrw.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Wuppertal?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Nachlasssicherung
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Erbscheinen
Jetzt kostenlos Informieren.
Amtsgericht Wuppertal - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Wuppertal - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Die Weiterleitung erfolgt, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.