Die KFZ Steuer für Benzinfahrzeuge

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht


Die Berechnung der Höhe der KFZ Steuer für Benzinfahrzeuge wurde vom Gesetzgeber bürgerfreundlich geregelt.

Neuerdings wird zwar nicht mehr allein nach Hubraum besteuert, sondern zusätzlich muss der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden.

Trotz dieser Ergänzung wurde die Kfz Steuer in dieser Hinsicht vom Gesetzgeber überschaubar und leicht verständlich gestaltet.


Übersicht über die Kfz Steuer für mit Benzin betriebene Fahrzeuge

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Immer noch fahren die meisten Fahrzeuge in Deutschland mit Benzin als Kraftstoff.

Insofern ist es auch für die den überwiegenden Teil der Besitzer von Kfz in Deutschland vor allem relevant, wie diese Nutzung besteuert wird. Dazu die folgende Übersicht:

SchadstoffklasseSteuersatz je 100 ccm Hubraum bei Zulassung bis 30.Juni 2009Steuersatz ab 1.Juli 2009Freigrenze für CO2-Ausstoß
Euro 3 oder besser6,75€2€ je 100 ccm, 2€ je g CO2 über der Freigrenze95g/km
Euro 27,36€
Euro 115,13€
nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm erlaubt)21,07€
nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt)25,36€
Übrige25,36€

Offensichtlich ist, dass der Gesetzgeber die Entscheidung für ein Fahrzeug mit geringem Schadstoffausstoß über die Kfz Steuer belohnt.

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Insofern lohnt sich auch für ältere Fahrzeuge oft noch eine Umrüstung in Bezug auf den Ausstoß von Schadstoffen, sofern das Kfz noch längere Zeit betrieben werden soll.

Wo findet man die Schadstoffklasse seines mit Benzin fahrenden Kfz?

Die Information, zu welcher Schadstoffgruppe das eigene Fahrzeug zählt, findet man seit dem Jahr 2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil I, genauer ist dies dem Schlüsselwert für die Emissionsklasse (Ziffer 14.1) zu entnehmen.

  • Beim bloßen Besitz eines Kfz wird keine Kfz Steuer fällig. Erst wenn man sein Gefährt auf öffentlichen Straßen bewegen will, muss man diese an den Staat leisten.

Abweichende Regelungen für andere Fahrzeugtypen und Kraftstoffe

Eine Sonderregelung gilt für sogenannte Oldtimer, Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und sich weitgehend im Originalzustand befinden.

Für diese ist es möglich, ein H-Kennzeichen zu erhalten und geringere Steuern zu bezahlen. Ebenso existieren abweichende Regelungen für Wohnwagen, Wohnmobile, Lkw, Motorräder und Anhänger.

Fahrzeuge, die nicht mit Benzin, sondern mit Dieselkrafststoff betrieben werden, müssen im Vergleich einen deutlich höheren Steuersatz leisten, weshalb die Entscheidung für ein Benzinfahrzeug unter dem Gesichtspunkt der Steuerlast in jedem Fall empfehlenswert ist.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Generallzolldirektion: Zahlung der Kfz-Steuer

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