Da viele Personen inzwischen eine Lebensversicherung haben, um ihre Familie für den Notfall abzusichern, stehen diese Kosten gewöhnlich ganz oben auf der Liste der Policen, an deren Kosten man den Fiskus über die Steuererklärung gerne beteiligen würde.
Das Wichtigste zur Lebensversicherung in der Steuererklärung
Man unterscheidet zwischen Risikolebensversicherungen und kapitalgedeckten Lebensversicherungen. Riskolebensversicherungen dürfen als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Bei kapitalgedeckten Lebensversicherungen ist der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend. Bis 2005 galten sie als Vorsorgeaufwendungen, seither als Geldanlagen, die nicht absetzbar sind.
Arten von Lebensversicherungen
Grundsätzlich unterscheidet man Lebensversicherungen in
- Risikolebensversicherungen
- und kapitalgedeckte Lebensversicherungen.
Risikolebensversicherungen sind Vorsorgeaufwendungen und dürfen entsprechend abgesetzt werden. Bei den kapitalgedeckten Lebensversicherungen kommt es darauf an, wann diese abgeschlossen worden sind.
Policen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, gelten ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen. Jüngere Versicherungen betrachtet der Staat allerdings als Geldanlagen. Sie können nicht abgesetzt werden.
Wo wird die Lebensversicherung in der Steuererklärung abgesetzt?
Als Vorsorgeaufwendungen werden die Lebensversicherungen in der Einkommensteuererklärung im Bereich sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen. In der Anlage Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung ist die Zeile 50 hierfür vorgesehen.
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Wieso sind nicht alle Lebensversicherungen absetzbar?
Versicherungen können nur dann über die Steuererklärung abgesetzt werden, wenn sie dem Ziel der Vorsorge dienen. Deshalb sind beispielsweise auch folgende Aufwendungen absetzbar:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
Bei den kapitalgedeckten Lebensversicherungen geht es nicht darum, eine gezielte Vorsorge für sich oder die Familie (wie bei der Risikolebensversicherung) zu betreiben, sondern das eigene Vermögen zu maximieren. Bis 2005 war man der Ansicht, dass auch dies eine Art der Vorsorge ist. Dies hat man inzwischen jedoch korrigiert.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz §20 →
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