Der Staat berücksichtigt die Lebenshaltungskosten seiner Bürger an vielen Stellen. Möchte ein Student beispielsweise BAFöG erhalten, so werden diese herangezogen, um die Höhe der Bezüge zu ermitteln. Fast von selbst ergibt sich die Frage, ob die Lebenshaltungskosten auch bei der Steuer eine Rolle spielen.
Immerhin gilt die Faustformel, dass alles abgesetzt werden darf, was für das Erreichen der Einkünfte zwingend notwendig war. Deshalb werden die Lebenshaltungskosten auch berücksichtigt.
Was sind Lebenshaltungskosten?
Mit dem Begriff der Lebenshaltungskosten werden die Ausgaben bezeichnet, die getätigt werden müssen, um das Leben bestreiten zu können.
Vereinfacht gesagt: Es handelt sich um alle Gelder, die gezahlt werden müssen, um die eigene Existenz fortsetzen zu können. Hierunter fallen:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Bekleidung
- Körperpflege
- Bildung bzw. Ausbildung
- Religiöse Fürsorge
- Aufwendungen für Dienstboten
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Wie werden Lebenshaltungskosten steuerlich berücksichtigt?
Die Kosten für die Lebenshaltung gelten als Ausgaben der privaten Lebensführung und können deshalb steuerlich nicht noch einmal geltend gemacht werden.
Die tatsächlich lebensnotwendigen Ausgaben werden über den steuerlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro abgedeckt. Direkte Abzugsmöglichkeiten gibt es also nicht.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Tatsache ist, dass man zwar nicht die Lebenshaltungskosten für die eigene Person geltend machen darf, wohl aber die für Schutzbefohlene.
Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter muss Schulhefte für ihren 14-jährigen Sohn kaufen und diesen verpflegen. Fraglos handelt es sich bei diesen Kosten nicht um Ausgaben, die zu ihrer privaten Lebensführung gehören. Die Schulhefte werden allein aufgrund der Schulpflicht des Sohnes notwendig. Diese Kosten für die Lebenshaltung sind in der Folge steuerlich abzugsfähig.
Allerdings gibt es bei diesem Gebiet viele Grauzonen, die immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen führen. So werden die Lebenshaltungskosten beispielsweise häufig viel zu hoch angesetzt. Zudem gibt es Streit in dem Fall, wenn der Sohn beispielsweise nicht mehr 14, sondern 24 wäre, schon studiert und noch Zuhause wohnt.
Wie werden die Lebenshaltungskosten berechnet?
Die Lebenshaltungskosten werden vom Statistischen Bundesamt berechnet. Dieser stellt hierfür einen repräsentativen Warenkorb zusammen, den er so befüllt, als handele es sich um den Einkauf für eine vierköpfige Familie.
Allerdings wandern in den Warenkorb eben auch Dinge wie Miete oder Heizung. Durch einen Vergleich der Preise des aktuellen Korbs mit dem der vergangenen Jahre kann man so ermessen, in welchem Umfang sich die Kosten verändert haben.
Allerdings gibt es heftige Kritik an der Berechnungsmethode. Zwar erhebt das Statistische Bundesamt inzwischen mehrere Warenkörbe, da die Kosten beispielsweise in München nicht mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind. Aber trotz dieser Tatsache fehle es an der Vergleichbarkeit, klagen viele Experten.
So müssten Einwohner von Großstädten in der Regel nur 20 Kilometer fahren, um eine völlig andere Mietstruktur vorzufinden. Die Kosten könnten so nur allgemeine Tendenzen und Eindrücke vermitteln, eigneten sich für speziellere Aussagen aber kaum.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
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