Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Sowohl Steuernachzahlungen als auch Steuererstattungen werden verzinst.

Dies gilt für die Einkommenssteuer, Körperschafts- und Gewerbssteuer und die Umsatzsteuer.

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Die Höhe und Dauer der Zinsen auf Steuern

Auf Steuernachzahlungen sind Zinsen an das Finanzamt zu zahlen. Auf Steuererstattungen werden Zinsen vom Finanzamt erstattet. Dies wird Vollverzinsung genannt. Die Vollverzinsung von Steueransprüchen wird vom Finanzamt nach Ablauf einer zinslosen Dauer von 15 Monaten mit einem Satz von 0,5 Prozent pro Monat verzinst. Das bedeutet, dass die Zinsen sechs Prozent im Jahr betragen. Die Zinsfestsetzung erfolgt durch das für die Besteuerung zuständige Finanzamt.

Die Erstattungszinsen (Zinserträge) gehören bei Privatpersonen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dagegen können die Nachzahlungszinsen (Zinsaufwand) bei Privatpersonen nicht steuermindernd geltend gemacht werden und stellen Kosten der privaten Lebensführung dar.

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Zinsen als steuerliche Nebenkosten

Neben der eigentlichen Steuerzahlung kann es zu diversen Nebenkosten kommen, unter anderem:

  • Verspätungszuschläge
  • Säumniszuschläge
  • Zinsen.

Ein Verspätungszuschlag ist zulässig bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Steuererklärung. Es liegt also ein Verschulden des Steuerpflichtigen vor. Ein Säumniszuschlag fällt an, wenn eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt wurde. Er dient demnach als Ausgleich für den durch die spätere Zahlung erlangten Zinsvorteil.

Zinsen werden dagegen durch einen schriftlichen Zinsbescheid festgesetzt. Der Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats gegen den Zinsbescheid Einspruch einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Der hohe Zinssatz auf Steuern kann sich für den Steuerpflichtigen aber auch positiv auswirken. Er gilt nicht nur für Steuernachzahlungen, sondern in gleicher Höhe auch für Steuererstattungen.

Geben Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung ab, haben sie dafür vier Jahre Zeit. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer, der mit einer Steuererstattung rechnet, noch bis Ende Dezember 2018 seine Steuererklärung für das Jahr 2014 abgeben. Da die Karenzzeit bereits jetzt überschritten ist, überweist das Finanzamt neben der Steuererstattung zusätzlich Erstattungszinsen von 6 Prozent pro Jahr.

Reduzierung von Zinsen für Steuernachzahlungen

Steuernachzahlungen können schnell die Existenz des Steuerpflichtigen bedrohen. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Er wurde nie angepasst, obwohl die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind.

  • Eine Möglichkeit zur Reduzierung von Nachzahlungszinsen ist die Anpassung der Vorauszahlungen. Es ist möglich, vor Einreichung der Steuererklärung einen Antrag auf nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen zu stellen, um auf diese Weise die zu verzinsende Nachzahlung zu reduzieren.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Senkung Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen »

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