Steuernachzahlung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jede Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht, zahlt Steuern an den Staat. Diese Steuern werden jeden Monat vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt weitergereicht. In der Regel wird die geschuldete Steuerschuld gegenüber dem Staat auf diese Weise ordnungsgemäß beglichen.

Manchmal kann aber eine Steuernachzahlung erforderlich sein. Diese Nachzahlung dient dazu, noch ausstehende Steuerbeträge auszugleichen. Die Steuernachzahlung wird dem Betroffenen durch den Steuerbescheid mitgeteilt.

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Mögliche Gründe für eine Steuernachzahlung

Es können verschiedene Gründe vorliegen, die dazu führen, dass man eine Steuernachzahlung leisten muss. Zu diesen Gründen gehören beispielsweise die folgenden:

Unter dem Progressionsvorbehalt versteht man, dass jemand durch den Erhalt steuerfreier Leistungen beim Gesamteinkommen in einen höheren Steuersatz rutscht und dadurch mehr Steuern zahlen muss.

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  • Vor allem bei jungen Eltern kann dies zu einer Steuernachzahlung führen. Sie nehmen verstärkt Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld in Anspruch, also Sozialleistungen, die eigentlich steuerfrei sind, durch die Progression allerdings indirekt mit Steuerbelastungen belegt sind.
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Was bei einer Steuernachzahlung zu tun ist

Wer einen Bescheid bezüglich einer Nachzahlung erhalten hat, sollte den Bescheid zunächst gründlich auf seine Richtigkeit prüfen. Fühlt man sich dazu nicht kompetent genug, ist es ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen, den Steuerbescheid zu kontrollieren, denn auch das Finanzamt kann sich irren.

Außerdem muss man nicht nur die reine Steuerschuld begleichen, sondern auch die vom Finanzamt erhobenen Zinsen, die sich auf 6 % jährlich belaufen. Bei einer sehr hohen Steuerschuld können die Zinsen einen nicht unerheblichen Teil der Steuernachzahlung ausmachen.

Zu beachtende Fristen bei einer Steuernachzahlung

Ist man von einer Steuernachzahlung betroffen, gilt es, verschiedene Fristen einzuhalten, um nicht noch mehr Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Vor allem folgende Fristsetzungen sind von Bedeutung:

  • Beginn der Fristsetzung durch das Finanzamt (Tag der Versendung, nicht der postalischen Zustellung)
  • Frist für den Einspruch des Betroffenen (der Einspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden)

Dem Steuerbescheid kann man den Beginn und auch das Ende der Frist entnehmen, sie gehören zum Inhalt des Schreibens. Gefügt man nicht über die finanziellen Mittel, um die Steuernachzahlung zu leisten, hat man die Möglichkeit, beim Finanzamt eine sogenannte Stundung (Aufschiebung) zu beantragen. Wird ein Aufschub der Vollstreckung gewährt, zahlt man die Schulden mit Raten ab. In sehr seltenen Einzelfällen kann das Finanzamt die Pflicht zur Nachzahlung sogar vollständig erlassen. Es gibt zwar eine fünfjährige Verjährungsfrist für Steuerschulden, aber diese Regelung kommt sehr selten zum Einsatz.

Mögliche Folgen einer nicht gezahlten Steuernachzahlung

Reagiert der Empfänger einer Steuernachzahlung nicht, kann dies für ihn unangenehme Folgen haben In solchen Fällen wird das Finanzamt eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Dies kann zu einer Sachpfändung, Kontopfändung oder Lohnpfändung führen. Vor allem die Lohnpfändung kann sich sehr negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 32b »
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 258 »
  3. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 228 »

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