Die Märzklausel

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der sogenannten Märzklausel handelt es sich um eine Regelung bezüglich Einmalzahlungen wie Prämien, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Sonderzahlungen oder Boni, die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eines Jahres erhalten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Voraussetzungen
  2. Vorteile

Im Detail geht es darum, welchem Abrechnungszeitraum die Einmalzahlung zugeschlagen wird, wenn durch sie die Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Jahres überschritten wird. Die gesetzliche Grundlage der Märzklausel findet sich in § 23a Abs. 4 SGB IV (Sozialgesetzbuch IV).

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Voraussetzungen für die Anwendung der Märzklausel

Jeder freut sich vermutlich, wenn er am Beginn des Jahres von seinem Unternehmen eine Einmalzahlung als Prämie für gute Leistungen oder als Anerkennung nach vielen Jahren der Unternehmenszugehörigkeit erhält. Im Falle einer solchen Einmalzahlung stellt sich aber die Frage, welche Auswirkungen sie beispielsweise auf die Beiträge der Sozialversicherung hat.

Hier kommt die Märzklausel ins Spiel. Damit die Märzklausel greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist der Arbeitgeber also verpflichtet, eine von ihm geleistete Einmalzahlung dem Dezember zuzurechnen, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

  • Die Zahlung erfolgte zwischen 1. Januar und 31. März
  • Der Arbeitnehmer bereits im vergangenen Jahr im Unternehmen tätig war
  • Das beitragspflichtige Entgelt übersteigt in Verbindung mit der Einmalzahlung die Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Jahres

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt die Märzklausel nicht zum Einsatz und die Einmalzahlung unterliegt den ganz normalen steuerrechtlichen Vorschriften des Finanzamtes.

  • Wer als Arbeitnehmer einmalige Zuwendungen in Form von Jubiläumszuwendungen oder Prämien vom Arbeitgeber erhält, muss diese nach geltendem Recht versteuern. Meist bleibt von solchen Zahlungen nach Abzug aller steuerrechtlich relevanten Beiträge nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Summe übrig. Die Anwendung der Märzklausel führt zwar zu Einsparungen für den Empfänger der Zahlung, aber durch die Besteuerung solcher meist als Anerkennung gedachten Leistungen geht ein Teil des Geldes an den Staat.
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Vorteile der Märzklausel für Arbeitnehmer

Einen Vorteil hat der Arbeitnehmer vor allem dann, wenn sein beitragspflichtiger Lohn die Beitragsbemessungsgrenze schon im abgelaufenen Jahr überstiegen hatte. In diesem Fall würde die Märzklausel dafür sorgen, dass die im ersten Quartal geleistete Einmalzahlung zu einem großen Teil oder ganz beitragsfrei bleibt.

Zudem kann es vorkommen, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze des abgelaufenen Jahres bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Dies kann bei den Sozialversicherungszweigen geschehen, für die Unfallversicherung gilt diese Regelung nicht.

  • Ein Angestellter erhält ab Anfang Dezember des Vorjahres Krankengeld. Im April des Folgejahres wird eine Gewinnsausschüttung in Höhe von 3000 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung ist versicherungsfrei, da im laufenden Jahr bisher kein beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wurde. Daher ist keine anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze erstellbar. Da die Zahlung erst im April eintritt, kann die Märzklausel nicht greifen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) § 23a »

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