Das soziale Netz ist für Unternehmer deutlich durchlässiger. Eine Krankenversicherung ist inzwischen für jeden Bundesbürger Pflicht. In anderen Bereichen sind Selbstständige in der Regel nicht versicherungspflichtig.
Was passiert im Alter? Woher kommt das Einkommen, wenn Auftraggeber wegbrechen? Und wer kommt für die Behandlung bei einem Unfall auf? Diese Fragen können durch eine freiwillige Versicherung in der Selbstständigkeit geklärt werden.
Sozial versichert in der Selbstständigkeit
Selbstständige und Freiberufler können sich ähnlich wie Arbeitnehmer gegen Risiken absichern. Dabei muss nicht zwingend ein privater Versicherungsvertrag vereinbart werden. Die Sozialversicherung steht auch Personenkreisen in der Selbstständigkeit offen.
Selbstständige gehören in vielen Bereichen der Sozialversicherung zum versicherungsfreien Klientel. Anders als Beschäftigte müssen sie nicht Mitglied der Sozialversicherungsträger werden.
Aber: Auch ein Unternehmer kann die Leistungen der Sozialversicherungen in Anspruch nehmen – wenn er sich für die freiwillige Mitgliedschaft entscheidet. Dies kann zusätzlich zur Krankenversicherung beispielsweise in folgenden Versicherungen erfolgen:
Damit wird der Unternehmer nicht nur zum Mitglied der Sozialversicherung – er hat auch Anspruch auf deren Leistungen. Dies betrifft Altersrente und Krankenbehandlung genauso wie die Hilfen nach einem Unfall auf dem Weg zum nächsten Kunden.
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Sozialversicherung: Pflichtmitglied trotz Selbstständigkeit
Die Wahlfreiheit zwischen privater und freiwillig gesetzlicher Vorsorge über die Sozialversicherung haben aber nicht alle Selbstständigen. Einige Freiberufler, wie Künstler und Publizisten oder Landwirte, unterliegen im Hinblick auf die Sozialversicherung einer Versicherungspflicht.
Dies betrifft nicht nur die Krankenversicherung. Auch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine Absicherung über die Träger Pflicht sein. Ausschlaggebend sind hier die genauen Regelungen des jeweils geltenden Sozialgesetzbuches.
Beitragsbemessung bei Selbstständigkeit
Trotz selbstständiger Tätigkeit kann sich die Mitgliedschaft unter dem Dach der sozialen Absicherung rechnen – etwa im Zusammenhang mit der Familienversicherung. Ein wichtiger Punkt ist die Beitragsbemessung.
Grundlage ist in den Sozialversicherungen das Einkommen. Häufig an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert, können Selbstständige auf Antrag eine Anpassung bei niedrigen Einkommen erreichen.
Einzelnachweise & Quellen
- Deutscher Bundestag: Selbständige in der Sozialversicherung - Gesetzliche Grundlagen in Deutschland →
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