Die Abteilung 29 bis 39 des Amtsgerichts Köln ist für Nachlasssachen zuständig. Damit ist das Nachlassgericht Köln für alle rechtlichen Angelegenheiten Anlaufstelle, die sich durch den Tod eines Menschen ergeben. Was sind die Aufgaben des Nachlassgerichts und für welche Personen ist das Gericht zuständig?
Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgericht Köln

Personen, die sich zum Zeitpunkt ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts vor ihrem Tode im Bezirk des Amtsgerichts Köln befanden, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Köln zugeteilt. Diese Personen können ihr privatschriftlich aufgesetztes Testament beim Amtsgericht in Verwahrung geben und deren Angehörige können hier einen Erbschein beantragen.
Nachlassgericht Köln: Die Aufgaben im Überblick
- amtliche Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnungen und Eröffnung von Erbverträgen
- Erbschein Erteilung
- Bestellung eines Nachlasspflegers
- zuständige Stelle zur Entgegennahme von Erbausschlagungen
- Angelegenheiten rund um die Testamentsvollstreckung
Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Das Nachlassgericht Köln bietet aber noch einen weiteren Service an. Wenn sich Gegenstände, die zu einem Nachlass gehören, im Ausland befinden, kann die Beantragung eines sogenannten Europäischen Nachlasszeugnisses notwendig werden. Dieses Nachlasszeugnis, das in den meisten EU Mitgliedsstaaten Rechtskraft entfaltet, kann beim Nachlassgericht Köln beantragt werden.
- Die zugehörigen Formulare können vorab auf den Seiten des Europäischen Justizportals heruntergeladen werden.
Nachlassgericht Köln - Kontaktadressen und Öffnungszeiten
Besucheradresse:
Anschrift Justizgebäude Reichenspergerplatz
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Postanschrift:
50922 Köln
Telefon:
0221 7711-157 oder 9900 (für allgemeine Anfragen und Anfragen ohne Aktenzeichen zum Nachlassverfahren)
Für Anfragen mit Aktenzeichen gibt es gesonderte Kontaktnummern. Die Zuständigkeit richtet sich nach Abteilung und Nachnamen. Alle Telefonnummern in der Übersicht finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln
Öffnungszeiten:
Wochentag | Allgemeine Sprechzeiten |
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Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00, 14:00 bis 15:00 Uhr |
- Das Nachlassgericht Köln bittet darum, dass spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeiten erschienen wird, um die Bearbeitung des Anliegens gewährleisten zu können.
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Einzelnachweise
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