Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Hotelbetriebe

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auf die Eintreibung der Mehrwertsteuer achtet der Finanzminister besonders. Denn schließlich ist diese Steuer die zweitwichtigste überhaupt.

Nach der Lohnsteuer ist die Mehrwertsteuer die Haupteinnahmequelle des Staates, mit der er seine Aufgaben finanziert. Die Mehrwertsteuer hat sich in den letzten 40 Jahren um 8 % erhöht.

Diese Erhöhung bekommen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zu spüren. Damit durch die Mehrwertsteuer nicht alle Waren zusätzlich verteuert werden, hat man die Lebensmittel mit einer verringerten Mehrwertsteuer versehen.

Aber nicht nur Lebensmittel, auch Blumen, Bücher und Tierfutter bekommen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %.

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Der Steuersatz für Hotels wurde gesenkt

Seit Januar 2010 können den ermäßigten Steuersatz auch die Hotelbetriebe nutzen. Die Hotel Mehrwertsteuer wurde, in Bezug auf die Übernachtungen, von 19 % auf 7 % gesenkt. Eine Einführung der schwarz-gelben Koalition, auch Mövenpick Steuer genannt.

Diesen Spitznamen hat sie deshalb bekommen, weil unter anderem die Hotelkette Mövenpick darum gekämpft hatte. Ziel dieser Senkung war es, Übernachtungen preiswerter zu gestalten und somit international konkurrenzfähig zu bleiben.

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Die Gleichbehandlung von Gaststätten- und Hotelbetrieben

Ein weiteres Argument für die Senkung der Hotel Mehrwertsteuer war die Gleichbehandlung von Gaststätten- und Hotelbetrieben mit dem Lebensmitteleinzelhandel oder dem Lebensmittelhandwerk.

So war vor dieser Senkung der kuriose Fall möglich, dass ein Baguette, in einer Bäckerei verkauft, mit 7 % Mehrwertsteuer belegt wurde, das gleiche Baguette jedoch, in einem Restaurant angeboten, mit 19 %.

Auch wurden diejenigen Betriebe, die ihr Essen auf Mehrweggeschirr servierten, mit 19 % Mehrwertsteuer bestraft. Der Pappteller hingegen vom Würstchenstand an der Ecke wurde mit 7 % Mehrwertsteuer verkauft. So kam es regelmäßig zu Ungereimtheiten, die niemand verstehen konnte. Nun hat sich durch die Änderung der Hotel Mehrwertsteuer jedoch ein weiteres Problem aufgetan.

Hotels müssen auf ihren Rechnungen an den Gast nunmehr die Übernachtungen mit einer Umsatzsteuer von 7 % ausweisen, das ausgereichte Frühstück und die zusätzlich gebuchten Dienstleistungen hingegen mit 19 %. Das ist allerdings verkraftbar.

Hotelgäste profitieren von der Senkung leider in den wenigsten Fällen

Einige Jahre nach Einführung dieses geminderten Steuersatzes für Hotels hat sich jedoch gezeigt, dass der erhoffte Effekt der Senkung der Übernachtungskosten weitgehend nicht eingetreten ist. Denn diese Senkung wurde überwiegend nicht an die Gäste weitergegeben, sondern von den Hotels zum Auffangen der erhöhten Kosten verwendet.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Steuersätze, §12 Umsatzsteuergesetz (UStG) »

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