Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer nur vorübergehend in Deutschland tätig ist und Einkünfte erzielt, gilt als beschränkt steuerpflichtig.

In einem solchen Fall muss man die ESt 1C Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim Betriebsstättenfinanzamt einreichen.

Diese Form der Steuererklärung beinhaltet einige Besonderheiten, die beschränkt Steuerpflichtige kennen sollten.

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Wann ist man beschränkt steuerpflichtig?

Beschränkt steuerpflichtig und damit zur Abgabe der ESt 1C Steuererklärung verpflichtet ist jede Person, die keinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nicht länger als sechs Monate in der Bundesrepublik aufhält.

Wofür gilt die ESt 1C Einkommensteuererklärung?

Beschränkt Steuerpflichtige müssen nur ihren Arbeitslohn in der Bundesrepublik versteuern - und zwar grundsätzlich nur diesen, den sie durch ihre Tätigkeit in Deutschland erwirtschaftet haben. Ihre Abgabenpflicht ist damit abgegolten.

Beschränkt Steuerpflichtige erhalten hierfür eine Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die das Pendant zur Lohnsteuerkarte ist. Sie enthält also alle individuellen Besteuerungsmerkmale.

Obwohl auch dieses Verfahren mittlerweile auf ELStAM umgestellt ist, erhalten beschränkt Steuerpflichtige, die keine Steuer-Identifikationsnummer für ihre ESt 1C Steuererklärung bekommen haben, die Bescheinigung nach wie vor.

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Was dürfen beschränkt Steuerpflichtige in der ESt 1C Erklärung abziehen?

Beschränkt Steuerpflichtige dürfen einen Pauschbetrag in der Höhe von 1000 Euro für Werbungskosten und einen Pauschbetrag in der Höhe von 36 Euro für Sonderausgaben über die ESt 1C Erklärung geltend machen. Weitere Vergünstigungen haben sie nicht. Es gibt also keinen Grundfreibetrag und beispielsweise auch keinen weiteren Freibetrag für Kindern.

Sollten Werbungskosten und Sonderausgaben die Pauschbeträge allerdings übersteigen, dürfen diese nachträglich über einen Antrag auf amtlichem Vordruck beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt geltend gemacht werden. Der Antrag muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingereicht werden, indem auch die ESt 1C Steuererklärung eingereicht worden ist.

Können beschränkt Steuerpflichtige unbeschränkt steuerpflichtig werden?

Für einige beschränkt Steuerpflichtige kann es Sinn machen, die unbeschränkte Steuerpflicht anzustreben, um in den Genuss aller Steuererleichterungen zu kommen, welche die Bundesrepublik bietet. Dies gilt immer dann, wenn man nahezu alle Einkünfte in Deutschland erzielt. Faktisch müssen es mindestens 90 Prozent der jährlichen Einnahmen sein.

Der entsprechende Antrag kann auf zwei Wegen gestellt werden. Entweder erfolgt er bereits für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren. In diesem Fall sind die amtlichen Vordrucke Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Anlage Grenzpendler EU/ EWR beim Amt einzureichen.

Alternativ kann statt der ESt 1C Erklärung auch gleich eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige abgegeben werden. Diese muss die Bescheinigung EU/ EWR beinhalten. Dies zeigt bereits an, dass nur die Bürger anderer EU-Staaten oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) die entsprechende Möglichkeit haben.

Anders als bisher müssen aber in einem solchen Fall auch die ausländischen Einkünfte erklärt werden. Sie unterliegen zwar nicht der Besteuerung, sehr wohl aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, die in Deutschland erzielten Einkünfte werden mit dem Steuersatz belastet, der dann fällig wäre, wenn man 100 Prozent der Einnahmen in der Bundesrepublik erzielt hätte.

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Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b Steuerbegünstigte Zwecke
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) § 2 Begriff der Partei

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