Die Schenkungssteuer ist die Steuer auf ein Erbe zu Lebzeiten. Durch das Nutzen der Steuerfreibeträge kann die Steuer legal umgangen werden. Der Steuerfreibetrag der Schenkungssteuer richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Mit dem Schenkungssteuer Rechner kann vorab die Schenkungssteuer berechnet werden.
Inhaltsverzeichnis:
Die Schenkungssteuer lässt sich legal durch geschickte Gestaltung der Schenkungsvorgänge umgehen und minimieren. Dabei geht es insbesondere um die entsprechende Ausnutzung des Steuerfreibetrags.
Schenkungsteuer Rechner
Zunächst sollten Sie herausfinden, ob auf Ihre Schenkung überhaupt eine Steuer anfällt. Dazu können Sie unseren kostenlosen Schenkungsteuer Rechner benutzen. Geben Sie dazu einfach die Höhe der Schenkung und den Verwandtschaftgrad zum Schenker aus.
Freibetrag ausrechnen
Kettenschenkung
Die Schenkungssteuer Freibeträge dürfen nur alle zehn Jahre in voller Höhe ausgenutzt werden. Das muss aber weitere Schenkungen in dem Zeitraum nicht verhindern.
- Will jemand seinem Kind nach Ausnutzung des Freibetrages von 400.000 Euro erneut vor Ablauf der Zehnjahresfrist eine Zuwendung steuerfrei machen, schenkt er die weiteren 400.000 Euro steuerfrei seinem Ehegatten. Dieser verschenkt dann unter Ausnutzung des eigenen Steuerfreibetrags im Verhältnis zum Kind seinerseits den Betrag an das Kind weiter. Solche sogenannten Kettenschenkungen sind als rechtmäßig anerkannt.
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Schenkung von Immobilien
Bei Immobilien bietet sich zum Beispiel eine Schenkung an Ehepartner und Kinder mit der Maßgabe an, dass diese dann durch die Beschenkten für eigene Wohnzwecke genutzt werden. Dieser Tatbestand befreit von der Steuer und stellt so eine Möglichkeit dar, die Steuer zu umgehen.
Eine Flucht ins Ausland kann nur dann zur erfolgreichen Steuervermeidung führen, wenn beide Beteiligten einen ausländischen Wohnsitz haben und zwar bereits über fünf Jahre.
Auch schützt diese Möglichkeit nicht vor möglichen Steuern, die das Land erhebt, in dem der neue Wohnsitz begründet wurde. Andere Nationen kennen die Schenkungssteuer, sie mag zwar geringer ausfallen, aber im Ergebnis wird man auf diese Art und Weise die Steuer nicht ganz umgehen können.

Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium für Finanzen: Erbschafts- und Schenkungssteuer →
- Bundesministerium für Finanzen: Broschüren der Landesfinanzbehörden →
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