Notarielles Testament und seine Bedingungen zur Errichtung
Die Rechtsgrundlage für das notarielle Testament ist das Bürgerliche Gesetzbuch.
Bedingungen und Vorschriften des notariellen Testaments | BGB Paragraph |
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Erblasser kann Erbvertrag nur persönlich schließen | § 2274 BGB |
Mindestalter: 16 Jahre | § 2229 Abs. 1 BGB |
Personen mit krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Bewusstseinsstörungen oder Geistesschwäche können kein Testament errichten | § 2229 Abs. 3 BGB |
Erblasser erklärt Notar seinen letzten Willen oder übergibt ihm ein Schriftstück | § 2232 BGB |
Notarielles Testament und seine Anfechtung
Der Erblasser kann ein notarielles Testament jederzeit widerrufen. Dies gestattet ihm einen flexiblen Umgang mit seinen eigenen Verfügungen und ermöglicht ihm auch kurzfristige Änderungen vorzunehmen. Die Anfechtung eines notariellen Testaments kann nur durch diejenigen Personen erfolgen, welche durch die Aufhebung des letzten Willens unmittelbar betroffen wären.
Die Anfechtung eines notariellen Testaments kann aufgrund einer Drohung, eines Irrtums oder wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten erfolgen.
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Notarielles Testament und seine Aufbewahrung
Jedes notarielle Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht gelagert. Im zentralen Testamentsregister erfolgt eine zusätzliche Registrierung des notariellen Testaments. Dort werden relevante Daten zum Testament gespeichert, sodass es im Erbfall schnell gefunden und vollstreckt werden kann. Diese Sicherungsmechanismen des notariellen Testaments sind ein großer Vorzug gegenüber dem eigenhändigen Testament. Beim privatschriftlichen Testament erfolgt keine automatische Verwahrung. Außerdem fehlt aufgrund der fehlenden notariellen Beurkundung die Beweiskraft im Falle der Anfechtung.
Notarielles Testament mit großen Vorteilen
Vorteile des notariellen Testaments gegenüber dem privatschriftlichen Testament sind unter anderem:
- die Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit des Erblassers wird vom Notar bei der Beurkundung überprüft (spätere Einwendungen aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit werden auf jeden Fall erschwert)
- notarielles Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt
- Sicherstellung der Eröffnung nach dem Todesfall
- Einhaltung der gesetzlichen Formgaben
- sichere Umsetzung des Willens des Erblassers
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Erben und Vererben →
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