Ein Behindertentestament ist eine Sonderform des Testaments. Es ist dazu da, das Erbe eines Menschen mit Behinderung zu sichern, welches aufgrund der aktuellen (Sozialhilfe-)Rechtslage sonst schnell verloren gehen könnte.
Der Lebensstandard des Erben kann somit dauerhaft über das wirtschaftliche Niveau der Sozialhilfe angehoben werden.
Inhaltsverzeichnis
Behindertentestament - so funktioniert es
Unter einem Behindertentestament versteht man ein Testament, welches für einen Menschen mit Behinderung aufgesetzt wird, im Normalfall durch dessen Eltern. Bei diesem Testament wird die Person als sogenannter Vorerbe eingesetzt und erhält somit keinen direkten Zugriff auf den Nachlass.
Stattdessen wird der Nachlass für sie von einem Testamentvollstrecker verwaltet. Zugleich werden Nacherben ernannt, welche nach dem Tod des Menschen mit Behinderung das Erbe übernehmen. Im Regelfall handelt es sich auch hier um weitere Verwandte.
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Ohne Behindertentestament droht Verlust des Erbes
Warum muss das Erbe für einen Menschen mit Behinderung besonders abgesichert werden? Der Staat unterstützt Personen mit Behinderung mit Sozialleistungen, damit sie ihr Leben auch bei Erwerbsminderung finanzieren können. Verfügen diese Personen allerdings - beispielsweise aufgrund einer Erbschaft - plötzlich über ein bestimmtes Vermögen, wird die staatliche Förderung zunächst eingestellt.
- Bis zu einer sogenannten Schutzsumme von etwa 5.000 Euro ist die Person mit Behinderung dazu angehalten, dass Geerbte auszugeben. Erst dann ist eine Fortsetzung der Sozialleistungszahlung möglich. Ein Behindertentestament kann dies verhindern.
Voraussetzungen beim Behindertentestament
Der Zugriff des Sozialhilfeträger auf das Erbe einer Person mit Behinderung lässt sich verhindern, wenn ein entsprechendes Behindertentestament vorliegt. Diese Voraussetzungen gelten:
- Festsetzung eines unbefreiten Vorerben
- Festsetzung eines Nacherben (im Regelfall ein weiterer Verwandter)
- Festsetzung eines dauerhaften Testamentsverwalters
- Formulierung von Verwaltungsanweisungen bzw. zusätzlicher Anordnungen (z.B. regelmäßige Zuwendungen, die vom Sozialhilfeleister nicht angerechnet werden sollen)
Wichtig ist beim Behindertentestament zudem, dass die Person mit Behinderung einen höheren Anteil am Erbe erhält als den Pflichtteil. Würde sie nur den Pflichtteil erhalten, könnte der Staat auch auf dieses Vermögen zur Finanzierung der Sozialleistungen Anspruch erheben.
Die Rollenverteilung des Behindertentestaments im Überblick:
Wer? | Funktion |
---|---|
Unbefreiter Vorerbe | Der Erbe mit Behinderung wir als eine Art "Erbe auf Zeit" festgesetzt. Ihm wird ein bestimmtes Vermögen übertragen, auf welches sowohl er als auch der Sozialhilfeträger nur beschränkten Zugriff haben. |
Nacherbe | Der Nacherbe erhält das Vermögen erst nach dem Tod des Vorerben. |
Testamentvollstrecker | Der Testamentvollstrecker zahlt dem Behinderten das Geld nach dem ihm gemachten Vorgaben aus. |
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Erben und Vererben →
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