Bei einem Jobwechsel steht das an, was wirklich nur die wenigsten Menschen gerne machen: Eine Gehaltsverhandlung.
Niemand spricht gerne über die eigenen Bezüge, ist dies doch gleichbedeutend mit einer (möglicherweise fehlenden) Wertschätzung gegenüber der eigenen Arbeitsleistung.
Dabei ist ein Jobwechsel eigentlich der perfekte Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung, denn oft ist der lang ersehnte Sprung nach oben möglich.
Vorbereitung auf eine Gehaltsverhandlung bei einem Jobwechsel
Verschiedene Bausteine muss man sich im voraus zurechtlegen:
Man argumentiert mit Jahresbruttogehältern: Das neue Unternehmen rechnet mit jährlichen Kosten und muss auch alle Zulagen etc. zahlen. Es wird honoriert, wenn man sieht, dass sich der neue Arbeitnehmer dessen bewusst ist.
Man legt sich eine Lohnuntergrenze zurecht: Möchte das Haus nicht einmal diese zahlen, ist der Jobwechsel vielleicht doch keine gute Idee.
Man denkt flexibel: Ergeben die Gehaltsverhandlungen, dass das neue Haus die eigenen Forderungen nicht erfüllen kann, verlangt man z. B. einen Urlaubstag mehr.
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Was sollte man bei der Gehaltsverhandlung unbedingt vermeiden?
Zwei klassische Fehler sollten unbedingt vermieden werden:
Man überfällt den anderen im Gespräch nicht sofort mit der eigenen Forderung. Das wirkt gierig und schafft eine sehr unangenehme Verhandlungssituation
Außerdem argumentiert man nicht mit Gehaltsspannen. Das zeugt von Unsicherheit.
Was ist zu tun, wenn die Gehaltsverhandlung nicht wie gewünscht läuft?
Immer wieder passiert es, dass am Ende der Verhandlungen wesentlich weniger Gehalt als erwünscht winkt.
In einem solchen Fall ist Bedenkzeit üblich. Mindestens eine Nacht (eher eine Woche) sollte der Gegenüber einräumen. Will dieser sofort eine Antwort, ist es ratsam, auf diesen Job zu verzichten.
Nach der Bedenkzeit gibt es zwei Möglichkeiten, was man tun kann: Entweder man akzeptiert oder man präsentiert als Gegenangebot den tiefsten Lohn, mit dem man leben kann. Im zweiten Fall muss man jedoch darauf vorbereitet sein, dass es mit diesem Job möglicherweise nichts wird.
Einzelnachweise
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Verdienste auf einen Blick →
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