Mit Gewerbeschein die Steuererklärung machen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Steuererklärung gehört zu den wenig geliebten Pflichtübungen, die man jährlich absolvieren muss. Der Gewerbeschein zwingt zu zwei weiteren steuerlichen Feststellungen.

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Welche Steuererklärung muss man mit Gewerbeschein abgeben?

Es gibt drei Arten von Steuererklärungen, die man als Gewerbetreibender möglicherweise abgeben muss:

  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Lohnsteuervoranmeldung
  • Jahreserklärung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss nur dann erledigt werden, wenn man nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

Wer im ersten Jahr höchstens einen Umsatz von 17.500 Euro hatte und im zweiten Jahr maximal 50.000 Euro einnahm, der muss die entsprechende Erklärung nicht abgeben.

Die Lohnsteuervoranmeldung wird nur dann fällig, wenn man sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt.

Zu beachten ist, dass diese monatlich erledigt werden muss. Fehler in der Gehaltsabrechnung der Angestellten gehen stets zu Lasten des Arbeitgebers.

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Was für eine Steuererklärung ist die Jahreserklärung?

Bei der Jahreserklärung handelt es sich um die Einkommensteuererklärung. Hat man als Einzelperson einen Gewerbeschein, füllt man die klassische Erklärung mit der Anlage GSE aus.

Gesellschaften müssen eine Feststellung mit gesonderter Gewinnermittlung bei dem für sie zuständigen Finanzamt einreichen.

Ist ein Unternehmen so aufgestellt, dass es selbst als juristische Person zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist (z.B. Kapitalgesellschaften), so fällt es in den Aufgabenbereich des Geschäftsführers, dies zu erledigen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Verordnungsermächtigung (GewO) § 14 Anzeigepflicht

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