Steuererklärung als gemeinnütziger Verein machen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Schätzungen zufolge existieren in Deutschland mehr als 600.000 Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Dabei geht es nicht um die Erreichung unternehmerischer Ziele, das Gemeinwohl bzw. dessen Förderung steht im Mittelpunkt.

Damit erfüllt ein gemeinnütziger Verein wichtige gesellschaftliche Aufgaben, die ansonsten vom Staat übernommen werden müssen. Um diese Arbeit zu fördern, erkennen die Finanzämter den Vereinen steuerliche Privilegien zu. Wie sehen diese in der Praxis aus?

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Steuerliche Sonderstellung eines gemeinnützigen Vereins

Welche Voraussetzungen ein gemeinnütziger Verein erfüllen muss, lässt sich aus der Abgabenordnung – kurz AO – ableiten.

Gefordert wird hier unter anderem, dass der Verein gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Darüber hinaus müssen die Grundsätze der Ausschließlichkeit (die Körperschaft verfolgt nur ihre satzungsmäßigen Ziele) und Selbstlosigkeit (der Verein verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck) erfüllt werden.

Sofern diese Anforderungen bejaht werden, kann der gemeinnützige Verein im Hinblick auf die Steuererklärung diverse Privilegien in Anspruch nehmen. Hierzu gehört unter anderem eine Befreiung von Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie die Begünstigung hinsichtlich der Umsatzsteuer.

Ein weiteres Privileg betrifft die Abgabe der Steuererklärung selbst. Ein gemeinnütziger Verein muss diese nur alle drei Jahre beim Finanzamt einreichen.

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Grundregeln für die Steuererklärung eines gemeinnützigen Vereins

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung auf Gemeinnützigkeit bei Vereinen durch die zuständigen Finanzbehörden. Hierfür ist im Fall der Neuerrichtung ein Feststellungsbescheid zu beantragen. Wichtiger Nachweis für dessen Prüfung ist unter anderem die Vorlage der Satzung.

Des Weiteren prüft das Finanzamt nach Ende des Kalenderjahres, ob es sich tatsächlich um einen gemeinnützigen Verein handelt. Vereine, welche diese Hürde bereits genommen haben, müssen anschließend nur noch alle drei Jahre eine Steuererklärung einreichen.

Diese dient in erster Linie der Überprüfung und erstreckt sich auf das letzte Kalenderjahr. Der Nachweis im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit erfolgt im Regelfall über den Vordruck Gem 1, für Sportvereine ist der Vordruck Gem 1A einzureichen. Sollte das Finanzamt Fragen zur Steuererklärung haben, kann es Nachweise früherer Jahre anfordern.

  • Steht Gemeinnützigkeit in der Vereinstätigkeit im Vordergrund, sind nicht nur Einnahmen zeitnah für den Vereinszweck zu verwenden. Auch Rücklagen, welche für den Verein gebildet wurden, müssen diesem Zweck dienen. Andernfalls droht die Gefahr eines Wegfalls der Steuerbegünstigungen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen

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