Sich selbstständig machen, Geld verdienen und endlich der eigene Chef sein. Auch wenn die Idee vom Start-up oder der Eröffnung des eigenen Ladens noch so verlockend erscheint – übereilt und ohne Vorbereitung sollte das Abenteuer nicht in Angriff genommen werden.
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Denn ohne Gewerbeschein zieht die Selbstständigkeit schnell Bußgelder nach sich. Wie beantragt man den Gewerbeschein? Wer ist für die Gewerbeanmeldung zuständig?
Die verpflichtende Gewerbeanmeldung
Kleinunternehmer und Mittelstand sind in Deutschland das Rückgrat der Wirtschaft. Auch wenn dieser Leitsatz sicher zutrifft – ohne bestimmte Auflagen zu erfüllen, kann man sich nicht selbstständig machen.
Wer ein Unternehmen auf eigene Rechnung mit der Absicht auf Dauer Gewinne zu erzielen betreiben will, führt ein Gewerbe. Damit ist derjenige auch verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes – der Gewerbeschein – wird auf Grundlage der Gewerbeordnung ausgestellt.
Wo erfolgt die Gewerbeanmeldung?
Die erste Anlaufstelle ist die Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Gewerbe errichtet werden soll.
Hier sind in aller Regel Gewerbeämter/ Gewerbeabteilungen für die Anliegen der Gewerbetreibenden zuständig, wie zum Beispiel für:
- die Gewerbeanmeldung
- die Abmeldung
- Mitteilungen zum Ruhen des Gewerbes
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Bei Bedarf können die Formulare für den Gewerbeschein heute oft schon im Internet heruntergeladen werden.
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Tipps zur Gewerbeanmeldung
Für die Gewerbeanmeldung ist in der Regel ein Identifikationspapier erforderlich. Sofern in den Bereichen Handwerk, Gastronomie oder Finanzdienste ein Gewerbe betrieben werden soll, unterliegt ein solches einer besonderen Erlaubnispflicht und erfordert entsprechenden Papiere, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte.
In der Anmeldung ist eine gültige Adresse für die Unternehmung sowie die Tätigkeitsbeschreibung einzutragen. Letztere muss den Betrieb konkret erfassen, sollte aber – zumindest aus Sicht des Gewerbetreibenden – Interpretationsspielraum erlauben. Dabei kann die Gewerbeanmeldung durchaus mehrere Tätigkeitsfelder umfassen.
Der Vorteil: Unternehmer gehen auf diese Weise der Notwendigkeit einer Ummeldung aus dem Weg, wenn zusätzliche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen.
Im Gewerbeschein ist nicht nur die Art des Betriebs, dessen Adresse und die Zahl der Gesellschafter angegeben. Zu den Angaben gehört:
- die Ausübung im Voll- oder Nebenerwerb
- die Zahl der Beschäftigten und
- warum die Anmeldung erfolgt.
Die Gewerbeanmeldung ist nur ein Schritt für Gründer. Hinsichtlich der Kleinunternehmerregel und weiterer Fragen ist das Finanzamt der nächste Ansprechpartner.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gewerbeordnung →
- Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 2 Steuergegenstand →
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